Die höheren Ausgaben im Gesundheitswesen haben in den
vergangenen Jahren riesige Löcher in den
Kassen der gesetzlichen Krankenversicherer
hinterlassen. Die Gesundheitsreformen der
letzten Jahre haben den staatlich festgelegten
Leistungskatalog immer weiter eingeschränkt.
In den
stationären Zusatztarifen, wie oben beschrieben,
sind in der Regel die Kosten, nach Vorleistung
durch die GKV, für die Unterkunft und
Verpflegung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer,
sowie die Behandlung durch den Chefarzt,
abgesichert. Dies gilt für Krankheit, Unfall,
Schwangerschaft und Entbindung. Weitere
Absicherungen wie Krankentagegeld oder
Krankenhaustagegeld, Sehhilfen oder
Heilpraktiker sind möglich.
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Gewünschte Leistungen
Krankenhaus-Unterbringung:
Erstattung im Zahnbereich:
Krankentagegeld:
Euro ab dem
Tag
Krankenhaustagegeld:
Selbstbeteiligung:
Euro Selbstbeteiligung
Sehhilfeerstattung:
Euro
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