Bei der
Rürup-Rente handelt es sich um eine
neue Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.
Diese wird vom Staat besonders gefördert. Und
zwar können jährlich 12000 EURO(=60%) als
Sonderausgabenabzug für jeden Steuerpflichtigen
und zwar insgesamt für Einzahlungen in die
Basisrente und in die gesetzliche
Rentenversicherung abgesetzt werden. Bis 2025
steigt dieser Freibetrag auf 20.000 EUR(=100%).
Im Unterschied zu herkömmlichen Privatrenten
unterliegt sie strikten Einschränkungen:
" sie darf nicht kapitalisierbar sein
" nicht vererbbar sein
" nicht veräußerbar und nicht verleihbar sein
Die Besonderheit der RÜRUP- Rente: es gibt kein
Kapitalwahlrecht, bei dieser Rentenform ist nur
die Rentenauszahlung möglich.
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